AGB
ALLGEMEINE EINKAUFS-, LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
AGB 11/08, Stand 2008
1. Angebot und Abschluss, Geltung
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle – auch zukünftigen – Lieferungen und Leistungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie für den jeweiligen Vertragsabschluss schriftlich anerkennen. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferung oder Leistung gelten unsere Bedingungen als angenommen.
1.2 Unsere Angebote sind freibleibend und auf Basis der zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bestehenden Beschaffungskosten auf dem Stahlmarkt kalkuliert. Alle Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung rechtswirksam. Falls unsere Bestätigung von dem Auftrag des Käufers abweicht, so gilt das Einverständnis des Käufers zu unserer Bestätigung als erteilt, wenn der Käufer nicht binnen drei Tagen nach Zugang unserer Auftragsbestätigung widerspricht.
1.3 Für geschnittenen und gebogenen Betonstahl gelten vorrangig unsere Zusätzlichen Verkaufsbedingungen für bearbeiteten Betonstahl.
2. Liefer- und Leistungszeit
3. Maße und Gewichte
4. Zahlungsbedingungen / Aufrechnung / Abtretung
5. Eigentumsvorbehalt
6. Mängelrüge und Gewährleistung
7. Versand und Gefahrenübergang
Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens mit dem Verlassen des Werkes oder Lagers, geht alle Gefahr auf den Käufer über. Die Ware reist in jedem Falle auf Risiko und Gefahr des Käufers. Selbst dann, wenn der Lieferpreis franko Bestimmungsort, fob oder cif vereinbart worden ist. Wir übernehmen keine Garantie für Rosten oder Sachschäden. Falls uns oder dem Lieferwerk der Versand unverschuldet unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Versandanzeige auf den Käufer über. Versandwege, Beförderungs- und Schutzmittel – diese und gedeckte Wagen gegen Berechnung – sind unserer Wahl unter Ausschluss jeder Sonderanweisung und Haftung vorbehalten. Versandfertig gemeldete Waren müssen sofort abgerufen werden, andernfalls sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern und als ab Werk geliefert zu berechnen. Dasselbe gilt, wenn der Versand infolge Verkehrssperre oder sonstiger durch uns nicht verschuldeter Umstände nicht erfolgen kann. Für Stückgutsendungen und Beiladungen werden die listenmäßigen Aufpreise berechnet bzw. die Kosten, die der Lieferant von uns erhebt. An Bedingungen der am Versand beteiligten Verfrachtungs- und Versicherungsunternehmen ist der Käufer gebunden. Die Spesen für Konsularfakturen, Originalzertifikate, Legalisationen der Konnossemente, Steuern usw. gehen zu Lasten des Käufers.
8. Haftung und Verjährung
8.1 Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach diesen Geschäftsbedingungen. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche – auch Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund – sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
8.2 Alle Ansprüche gegen uns verjähren spätestens in einem Jahr, soweit nicht gesetzlich kürzere Verjährungsfristen vorgesehen sind.
9. Sonstiges
Erfüllungsort für unsere Zahlungen ist Trebbin. Sofern unser Vertragspartner Vollkaufmann ist, wird als Gerichtsstand Potsdam vereinbart. Wir sind jedoch auch berechtigt, unseren Vertragspartner an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen.
